Der Vertrag über die beauftragten Leistungen kommt mit dem Zugang und dem Inhalt einer Auftragsbestätigung zustande, wenn Sie nicht binnen fünf Tagen ab Zugang schriftlich widerrufen.
Wir leisten Gewähr dafür, dass die angebotenen Leistungen fachgerecht, dem Stand der Technik und den einschlägigen technischen Ö-Normen entsprechend ausgeführt werden. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre und beginnt am Tag der Fertigstellung.
Lieferung und Montage erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, d.h. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises / Werklohnes unser Eigentum.
Die vollständige Bezahlung der Auftragssumme brutto (ohne jeden Abzug) hat unmittelbar nach Fertigstellung zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.
Sollte sich herausstellen, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe wesentliche Mängel aufweist, sind Sie berechtigt, einen dem Verbesserungsaufwand entsprechenden Betrag bis zur Mängelbehebung einzubehalten. Ein darüber hinausgehender Einbehalt des Kaufpreises / Werklohnes ist nicht zulässig.
Elektroarbeiten ohne E-Installation, ohne Verkabelung, ohne Verrohrung.